Michael Hoppenberg

Michael Hoppenberg (geb. 1953 in Münster, Fachanwalt für Verwaltungsrecht) zählt zu den wichtigsten Beratern von politischen Entscheidungsträgern in Nordrhein‑Westfalen. Seit über 50 Jahren begleitet er Städte und Gemeinden bei komplexen rechtlichen, strategischen und infrastrukturellen Vorhaben. Viele Projekte, die heute als Meilensteine regionaler Entwicklung gelten, tragen seine Handschrift.

Besonders hervorzuheben sind die juristische und strategische Begleitung der Klage der Gemeinde Lippetal gegen die Kreisumlage, die Ansiedlung von Intel, der Bau des weltweit ersten CO₂‑neutralen Zementwerks sowie die Gründung und Entwicklung des Industriegebiets Westfalen im Kreis Soest. Dort entsteht u.a. auf einer Fläche von 27 ha ein neues Rechenzentrum des US‑amerikanischen Unternehmens QTS.

Kennzeichnend für seine Arbeit ist die konsequente Einbindung kommunaler Entscheidungsträger, die Stärkung strategischer und organisatorischer Prozesse sowie die Fähigkeit, aus rechtlichen Lösungen belastbare Entwicklungsstrategien zu formen.

Mit diesem Anspruch gründete Hoppenberg 2012 die Pyramis, die heute mit mehreren Gesellschaften Kommunen bei Projektmanagement, Immobilienentwicklung und strategischer Modernisierung unterstützt.

So erreichen Sie Herrn Hoppenberg

Tel.: 0251 7775 8798
E-Mail: info@pyramis-kmb.de

Anschrift
Salzstraße 40-41
48143 Münster

Anfahrt

Unser Hauptsitz in Münster liegt direkt am Hafen (Hafenweg14) und ist sowohl mit dem Auto (wir empfehlen die Nutzung des Parkhauses der PSD-Bank, Zufahrt über die Bernhard-Ernst-Straße) als auch mit der Bahn (ca. 10 Minuten Fußweg vom Hauptbahnhof Münster, Berliner Platz bzw. mit den Buslinien 6, 8 und 17) bequem zu erreichen.

Detmolder Modell

Das Detmolder Modell, benannt nach der Wohnungsbaugenossenschaft Britensiedlung in Detmold, ist das Herzstück unserer Tätigkeit. Es bildet die Basis für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die Etablierung von neuen Gewerbegebieten und die Belebung der Innenstadt.

Das Detmolder Modell sieht die Gründung einer Immobiliengenossenschaft zwischen der Standortkommune und Grundstückseigentümerin, einer kommunalen Gesellschaft und der Pyramis vor.

So ist sichergestellt, dass die öffentliche Hand stets das Schlusswort behält, unabhängig ob es um die Immobilienentwicklung, den Mietpreis oder die Mieterauswahl geht.

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